Rücktrittsrechte
9 AK -Infoservice Partnervermittlungsverträge im Cafe Herr Mayr sen. fühlt sich schon längere Zeit einsam. Da sticht ihm die Kontaktanzeige eines Partnervermittlungsinstituts in einer Zeitschrift in die Augen. Er meldet sich telefonisch bei dem Institut und die freundli- che Dame des Partnervermittlungsinstituts teilt mit, dass man sich zur Besprechung der näheren Details in einem Cafe treffen könne. Die Dame ist dann sehr charmant und Herr Mayr sen. unterschreibt einen 2-Jahres- Vertrag um Euro 1.700,–. Bereits am nächsten Tag kommen ihm Beden- ken, ob er hier nicht vorschnell gehandelt hat und er will den Vertrag rück- gängig machen. Besteht ein Rücktrittsrecht? Ja! Rechtsnorm: § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) BEACHTE: Auch in diesem Fall wird deutlich, dass die Anbahnung durch den Verbraucher nicht schadet. Anmerkung: Nach wie vor in Kraft ist die Partnervermittlerverordnung, die bei Partnervermittlungsverträgen, die außerhalb der Geschäftsräumlich- keiten des Unternehmers abgeschlossen werden, unabhängig davon, wer den Vertrag angebahnt hat, ein 1-wöchiges Rücktrittsrecht vorsieht, wo- bei die Erklärung bis Ende der Frist beim Unternehmer einlangen muss. Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz dürfte dieser Regelung jedoch vorgehen.
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