Rücktrittsrechte

AK -Infoservice 12 des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen An- gaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält. Frühestens beginnt die Frist jedoch mit dem Zustandekommen des Ver- trags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbrau- cher die Ware erhält. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Er könnte also bei- spielweise auch mündlich oder per Fax erklärt werden. Zu Beweiszwe- cken empfiehlt es sich trotzdem immer, den Rücktritt per Einschreiben mit Rückschein zu erklären. WICHTIG: Kopie des Schreibens, Einschreibezettel und Rückschein auf- bewahren! Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Rücktrittsfrist abgesendet wird. Hat der Verbraucher keine Urkunde, wie oben beschrieben, erhalten, so steht ihm das Rücktrittsrecht für 12 Mo- nate und 14 Tage ab Zustandekommen des Vertrags beziehungsweise bei Warenkäufen ab der Lieferung zu. BEACHTE: Wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von 12 Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nachdem der Verbraucher die Urkunde erhalten hat. Zu den Ausnahmen vom Rücktrittsrecht und den rechtlichen Details der Regelung siehe Seite 46.

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