Rücktrittsrechte

AK -Infoservice 16 Fernfinanzdienstleistungsverträge Stefan Mayr, der Sohn der Familie, erledigt fast alles, was möglich ist, über Internet. So nimmt er auch die Möglichkeit wahr, über Internet bei einer Bank eine Kreditkarte zu bestellen. Kurz darauf erhält er auch die Auftragsbestätigung der Bank. Einige Tage später kommen ihm jedoch Bedenken, ob er überhaupt eine Kreditkarte braucht und er möchte vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht? Ja! Rechtsnorm: § 8 FernFinG (Fernfinanzdienstleistungsgesetz) Der Verbraucher hat bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistun- gen ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss. Unter Finanz- dienstleistungen fallen jegliche Bankgeschäfte, Versicherungsverträge, Altersvorsorge und Zahlungsdienstleistungen wie beispielsweise Kredit- kartenverträge. Bei Lebensversicherungen und Fernabsatzverträgen über die Altersvorsorge von Einzelpersonen beträgt die Rücktrittsfrist 30 Tage. Zur Wahrung der Frist ist das rechtzeitige Absenden – zu Beweiszwecken per Einschreiben mit Rückschein – des Rücktrittsschreibens ausreichend (Poststempel). Vergessen Sie nicht, eine Kopie des Schreibens, den Ein- schreibezettel und den Rückschein aufzubewahren. Zu den rechtlichen Details der Regelung siehe Seite 50.

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