Rücktrittsrechte

AK -Infoservice 18 Versicherungsverträge BEACHTE: Im Folgenden wird die ab 1.1.2019 geltende Rechtslage dargestellt. Auf Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, kommt (weitgehend) noch die alte Rechtslage zur Anwendung, die hier jedoch nicht mehr wiedergegeben wird. Allgemeines Rücktrittsrecht a) Herr Mayr lädt einen Vertreter seiner Versicherung zu sich nach Hau- se ein, um eine Unfallversicherung abzuschließen. Der Vertreter erklärt ihm die wesentlichen Punkte eines solchen Vertrages und händigt ihm die Allgemeinen Versicherungsbedingungen aus. Wie immer schnell ent- schlossen, unterschreibt er den Versicherungsantrag, von dem er auch eine Durchschrift ausgehändigt erhält. Aus reiner Neugierde lässt er sich am Tag nach Erhalt der Polizze von zwei anderen Versicherungen Ange- bote für das gleiche Risiko machen und muss zu seinem Ärger feststellen, dass beide billiger als seine neue Versicherung sind. Natürlich möchte er seine Unterschrift rückgängig machen. b) Herr Mayr geht direkt zu seiner Versicherung und unterschreibt dort nach einem längeren Beratungsgespräch den Antrag für eine Lebensver- sicherung. Erst nachdem er die Polizze zugesendet bekommen hat, über- legt er sich ca. 3 Wochen später, dass die vereinbarten Prämien seine mo- natlichen Möglichkeiten übersteigen und er sich außerdem doch genauer informieren möchte, welche Alternativen es überhaupt gibt. Besteht jeweils ein kostenloses Rücktrittsrecht? Ja! Rechtsnorm: § 5c VersVG (Versicherungsvertragsgesetz) § 5c Versicherungsvertragsgesetz regelt ein allgemeines Rücktrittsrecht von Versicherungsverträgen. Der Versicherungsnehmer kann vom Versi- cherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen, bei Lebensversicherungen in- nerhalb von 30 Tagen, ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Versicherungsvertrag zustande gekom- men ist und der Versicherungsnehmer darüber informiert worden ist, nicht jedoch bevor er bestimmte Informationen wie den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen, Bestimmungen über die Festsetzung und Änderung der Prämie und eine Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat. Der Rücktritt ist in geschriebener Form zu erklären. Zu Beweiszwe- cken empfiehlt sich auch hier die Rücktrittserklärung per Einschreiben mit

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