Rücktrittsrechte
AK -Infoservice 24 Timesharingverträge Herr und Frau Mayr genießen ihren lang ersehnten Urlaub auf Gran Cana- ria. Bei einem Spaziergang durch die Stadt werden sie eingeladen, an ei- nem Gewinnspiel teilzunehmen. Sie stehen auch bald als Gewinner eines Sektempfanges in einer bestimmten Hotelanlage fest. Am nächsten Tag werden sie zum Empfang abgeholt und müssen dann feststellen, dass sie zwar das Glas Sekt erhalten, dass ansonsten aber die freundlichen Leute dort nur daran interessiert sind, sie zur Unterschrift unter einen sogenannten Timesharingvertrag zu überreden. Ihnen wird stundenlang schmackhaft gemacht, wie toll es ist, sich mit mehreren Personen die Nutzung eines Ferienappartements in der Anlage zeitlich aufzuteilen, so- dass nicht das ganze Jahr, sondern eben nur für diese Wochen gezahlt werden müsse. Herr und Frau Mayr wissen schließlich nicht mehr aus und ein und unterschreiben den vorgelegten Vertrag über eine Laufzeit von 20 Jahren. Erst im Hotelzimmer angekommen, können sie in Ruhe über alles nachdenken und ihnen wird klar, dass sie sich hier vollkommen überrum- peln haben lassen und einen solchen Vertrag mit dieser langen Bindung und den Kosten, die dabei zusätzlich entstehen werden, auf keinen Fall wollen. Besteht ein kostenloses Rücktrittsrecht? Ja! Rechtsnorm: EU-Timesharing-Richtlinie und die jeweilige nationale Umsetzung. Die Richtlinie 2008/122/EG umfasst nicht nur Immobilien sondern auch bewegliche Sachen, die als „Übernachtungsunterkünfte“ dienen können, wie beispielsweise Wohnmobile, Hausboote oder Raumeinheiten auf Kreuzfahrtschiffen. So ist ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Vertrages vorgesehen. Hat der Verbraucher nicht alle wesentlichen Informationen erhalten, kann sich das Rücktrittsrecht bis auf 3 Monate plus 14 Tage, in Einzelfällen auch auf 1 Jahr plus 14 Tage verlängern. Die Voraussetzungen sind jeweils im Einzelfall zu prüfen. ACHTUNG: Sobald der Vertrag auf 1 Jahr oder kürzer abgeschlossen ist, gibt es kein Rücktrittsrecht nach der Timesharing-Richtlinie. Hier bleibt dann zu prüfen, ob noch ein sogenannter „Haustürgeschäftsrücktritt“ in Fra- ge kommt.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=