Rücktrittsrechte

25 AK -Infoservice Außerdem ist bei diesen Verträgen in der Regel das Recht des Landes anzuwenden, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Ein Österreicher, der in Spanien einen Vertrag abschließt, kann sich also nicht auf österrei- chisches Recht berufen. Beachten Sie auch, dass die Regelung außer- halb der EU nicht gilt. Das in Umsetzung der genannten EU-Richtlinie ergangene österreichi- sche Teilzeitnutzungsgesetz (TNG 2011) sieht eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen vor. Es empfiehlt sich, den Rücktritt zu Beweiszwecken per Einschreiben mit Rückschein zu erklären. WICHTIG: Kopie des Schreibens, den Einschreibezettel und den Rück- schein aufbewahren. Zur Wahrung der Frist gilt das Datum des Postauf- gabestempels. Zu den rechtlichen Details der österreichischen Regelung siehe Seite 58.

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