Rücktrittsrechte

27 AK -Infoservice Bauträgerverträge a) Ein lang gehegter Traum der Familie Mayr ist eine eigene Wohnung. Sie erfahren schließlich von einem Wohnbauprojekt in einem Gebiet, das ihnen immer schon gefallen hat. Um sich das Ganze einmal erklären zu lassen, machen sie mit dem Bauträger, das ist die Firma, die die Anla- ge bauen wird, einen Termin aus. Recht schnell lassen sie sich von dem Objekt überzeugen und unterschreiben gleich nach der zweiten Bespre- chung den Vertrag. Die Unterlagen, die sie bei dieser zweiten Bespre- chung erhalten haben, lesen sie erst nach Unterschrift genauer durch. Plötzlich kommen ihnen dann doch Bedenken hinsichtlich der Finanzier- barkeit des Projekts. Besteht ein Rücktrittsrecht? Ja! Rechtsnorm: § 5 Abs 1 BTVG (Bauträgervertragsgesetz) Voraussetzung: Der Erwerber hat nicht spätestens eine Woche vor Ab- gabe seiner Vertragserklärung alle wesentlichen Informationen über den Vertragsinhalt (Beschreibung des Objektes unter Einbeziehung der ge- nauen Pläne und Baubeschreibung sowie der Ausstattung und deren Zu- stand, Höhe und Fälligkeit des Entgelts, spätester Übergabetermin, zu übernehmende Lasten, Art der Sicherung des Erwerbers und allenfalls Name des zu bestellenden Treuhänders) schriftlich erhalten. Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Erwerber die wesentlichen Vertragsinformationen und eine Belehrung über das Rücktrittsrecht schriftlich erhalten hat, frühestens je- doch mit dem Zustandekommen des Vertrags. Achtung: Das Rücktritts- recht erlischt jedoch auch ohne Belehrung spätestens 6 Wochen nach Zustandekommen des Vertrags. Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich in jedem Fall, den Rücktritt per Einschreiben mit Rückschein zu erklären. Es reicht, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird (Postaufgabestempel). Achten Sie darauf, eine Kopie des Schreibens, den Einschreibezettel und den Rück- schein aufzubewahren. b) Unterbleiben der Wohnbauförderung: Familie Mayr hat eine in Planung befindliche Wohnung gekauft. Nachdem sie selbst über Eigenmittel von

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