Rücktrittsrechte
37 AK -Infoservice Informationspflichten: Den Unternehmer treffen nach dem FAGG umfangreiche Informations- pflichten, die hier nur soweit angeführt werden, als sie für das Rücktritts- recht von Bedeutung sind: Bevor der Verbraucher durch einen Vertrag oder seine Vertragserklärung gebunden ist, muss ihn der Unternehmer in klarer und verständlicher Form über Folgendes informieren: ■ ■ bei Bestehen eines Rücktrittsrechts über die Bedingungen, die Fristen und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts, dies unter Zurverfügungstellung des vom Gesetzgeber vorgesehenen Mus- ter-Widerrufsformulars, ■ ■ gegebenenfalls die den Verbraucher im Fall seines Rücktritts von ei- nem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag treffende Pflicht zur Tragung der Kosten für die Rücksendung der Ware sowie bei Fernabsatzverträgen über Waren, die wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versendet werden, die Höhe der Rücksendungskosten, ■ ■ gegebenenfalls die den Verbraucher im Fall seines Rücktritts vom Ver- trag über Dienstleistungen, über Energie- und Wasserlieferungen oder über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger ge- speichert sind, treffende Pflicht zur Zahlung eines anteiligen Betrags für die bereits erbrachten Leistungen, ■ ■ gegebenenfalls über das Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts oder über die Umstände, unter denen der Verbraucher sein Rücktrittsrecht verliert. Diese Informationen können mittels der vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Muster-Widerrufsbelehrung erteilt werden. Mit dieser formular- mäßigen Informationserteilung gelten die genannten Informationspflich- ten des Unternehmers als erfüllt, sofern der Unternehmer dem Verbrau- cher das Formular zutreffend ausgefüllt übermittelt hat. BEACHTE: Hat der Unternehmer seine Pflicht zur Information über die Kosten für die Rücksendung der Ware nicht erfüllt, so hat der Verbraucher diese Kosten nicht zu tragen.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=