Rücktrittsrechte
AK -Infoservice 38 Form der Informationserteilung: Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sind die Informationen dem Verbraucher auf Papier oder, sofern der Verbrau- cher dem zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger bereit- zustellen. Der Unternehmer hat dem Verbraucher zudem eine Ausfertigung des un- terzeichneten Vertragsdokuments oder die Bestätigung des geschlosse- nen Vertrags auf Papier oder, sofern der Verbraucher dem zustimmt, auf einem anderen dauerhaften Datenträger bereitzustellen. Gegebenenfalls (gemeint sind Verträge über die Lieferung von nicht auf einem körperli- chen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten) muss die Ausfertigung oder die Bestätigung des Vertrags auch eine Bestätigung der Zustimmung des Verbrauchers zur vorzeitigen Vertragserfüllung und der Kenntnisnah- me des Verbrauchers vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vorzeitigem Beginn der Vertragserfüllung enthalten. Bei Fernabsatzverträgen sind die Informationen dem Verbraucher klar und verständlich in einer dem verwendeten Fernkommunikationsmittel angepassten Art und Weise bereitzustellen. Wird der Vertrag unter Verwendung eines Fernkommunikationsmittels geschlossen, bei dem für die Darstellung der Information nur begrenzter Raum oder begrenzte Zeit (z.B. Telefon) zur Verfügung steht, so hat der Unternehmer dem Verbraucher vor dem Vertragsabschluss über dieses Fernkommunikationsmittel unter anderem auch die Information über das Rücktrittsrecht zu erteilen. Der Unternehmer hat dem Verbraucher jedoch jedenfalls innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Vertragsabschluss, spätestens jedoch mit der Lieferung der Waren oder vor dem Beginn der Dienstleistungserbrin- gung, eine Bestätigung des geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaf- ten Datenträger zur Verfügung zu stellen, die alle gesetzlich vorgesehenen Informationen enthält, sofern er diese Informationen dem Verbraucher nicht schon vor Vertragsabschluss auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt hat. Gegebenenfalls (gemeint sind auch hier Verträge über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten) muss die Vertragsbestätigung auch eine Bestätigung der Zustimmung des Verbrauchers zur vorzeitigen Vertragserfüllung und
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