Rücktrittsrechte

AK -Infoservice 40 Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt (vgl. bei Zeitschriftenabos also mit Lieferung der ersten Zeitschrift), 3) bei einem Vertrag, der die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (z. B. Computerprogram- me, Apps, Spiele, Musik, Videos…) zum Gegenstand hat, mit dem Tag des Vertragsabschlusses, 4) bei einem Vertrag, der die nicht in einem bestimmten Volumen oder in einer bestimmten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom oder die Lieferung von Fernwärme zum Gegenstand hat, mit dem Tag des Vertragsabschlusses (beachte: sind Volumen oder Menge bestimmt, handelt es sich um einen Kaufvertrag mit den ent- sprechenden Regeln). BEACHTE: Ist der Unternehmer bei Bestehen eines Rücktrittsrechts sei- nen Informationspflichten über die Bedingungen, die Fristen und die Vor- gangsweise für die Ausübung dieses Rechts nicht nachgekommen oder hat er das Musterwiderrufsformular nicht zur Verfügung gestellt, so ver- längert sich die Rücktrittsfrist um 12 Monate. Die Rücktrittsfrist beträgt damit 12 Monate und 14 Tage. Holt der Unternehmer die Informationser- teilung innerhalb der 12 Monate nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tag nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die korrekte Information erhält. Rücktrittserklärung: Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Da- nach könnte der Rücktritt sogar mündlich erklärt werden. Allein die Rück- sendung der Ware ohne weitere Erklärung reicht jedoch nicht aus. Da der Verbraucher jedoch für den erfolgten Rücktritt beweispflichtig ist, empfiehlt es sich auch in diesem Fall, den Rücktritt jedenfalls mittels ein- geschriebenen Briefs mit Rückschein zu erklären. Eine Kopie des Schrei- bens sowie der Einschreibzettel und der Rückschein sollten gut aufbe- wahrt werden. Der Rücktritt ist rechtzeitig erklärt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.

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