Rücktrittsrechte

AK -Infoservice 42 Kaufvertrag: Tritt der Verbraucher von einem Kaufvertrag oder einem sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Vertrag zurück, so hat er die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an den Unternehmer zurückzustellen. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Ware selbst abzuholen. Die Frist für die Rückstellung ist gewahrt, wenn die Ware in- nerhalb der Frist abgesendet wird. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung hat der Verbraucher zu tra- gen. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer sich bereit erklärt hat, die Kosten selbst zu tragen, oder wenn der Unternehmer es unterlassen hat, den Verbraucher über dessen Kostentragungspflicht zu informieren. Sonderfall: Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträ- gen, bei denen die Ware bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (also gleichzeitig) zur Wohnung des Verbrauchers geliefert wurde, hat der Unternehmer die Ware auf eigene Kosten abzuholen, wenn solche Waren wegen ihrer Beschaffenheit üblicherweise nicht auf dem Postweg versen- det werden. BEACHTE: Der Verbraucher hat dem Unternehmer nur dann eine Ent- schädigung für die Wertminderung der Ware zu zahlen, wenn dieser Wert- verlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit derselben zu- rückzuführen ist. Der Verbraucher haftet in keinem Fall für einen Wertverlust der Ware, wenn er vom Unternehmer nicht richtig über sein Rücktrittsrecht samt Fristen, Ausübung und Widerrufsformular belehrt wurde. Außer den angeführten dürfen dem Verbraucher aus Anlass seines Rück- tritts keine sonstigen Lasten auferlegt werden.

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