Rücktrittsrechte

43 AK -Infoservice Dienstleistungsvertrag: Exkurs: Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist Hat ein Fernabsatzvertrag oder ein außerhalb von Geschäftsräumen ge- schlossener Vertrag eine Dienstleistung zum Gegenstand und wünscht der Verbraucher, dass der Unternehmer noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, so muss der Unternehmer den Verbrau- cher dazu auffordern, ihm ein ausdrücklich auf diese vorzeitige Vertrags- erfüllung gerichtetes Verlangen zu erklären. Dieses Verlangen ist im Fall eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Die gleiche Regelung gilt auch für Verträge, die die nicht in einer bestimm- ten Menge angebotene Lieferung von Wasser, Gas oder Strom oder die Lieferung von Fernwärme zum Gegenstand haben. Daraus folgt: Tritt der Verbraucher also von einem Vertrag über Dienstleistungen, nach- dem er ein Verlangen wie oben beschrieben erklärt und der Unternehmer hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat, zurück, so hat der Ver- braucher dem Unternehmer einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unterneh- mer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Das Gleiche gilt für Verträge über Energie- und Wasserlieferungen. BEACHTE: Die anteilige Zahlungspflicht entfällt jedoch trotz des Verlan- gens, wenn der Unternehmer seiner grundsätzlichen Informationspflicht über das Rücktrittsrecht und die anteilige Zahlungspflicht nicht nachge- kommen ist! Beachte bei Dienstleistungen aber auch den Ausschluss des Rücktrittsrechts, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind! Tritt der Verbraucher von einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten (z.B. Downloads) zurück, so trifft ihn für bereits erbrachte Leistungen des Un- ternehmers keine Zahlungspflicht. Dies ergibt sich daraus, dass in einer solchen Phase ein Rücktritt überhaupt nur noch dann möglich ist, wenn

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