Rücktrittsrechte
AK -Infoservice 46 Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften (§ 3 KSchG) BEACHTE: Bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen, gibt es kein Rück- trittsrecht nach § 3 KSchG. Da vom Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz jedoch viele Verträge ausgenommen sind, wurde § 3 KSchG als Auffang- tatbestand beibehalten, um einen möglichst lückenlosen Schutz zu ge- währleisten. (Siehe Beispiel Seite 11) 1) „Haustürgeschäft“ Voraussetzung: Der Verbraucher hat seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher im Rahmen einer Werbe- fahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung „oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße“ in die vom Unter- nehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat. Kein Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG besteht: ■ ■ bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen ■ ■ beim Geschäftsabschluss in einem ständigen Geschäftslokal des Un- ternehmers (vgl. Beispiel „Autokauf beim Händler“, Seite 1) ■ ■ bei Geschäften an Markt- oder Messeständen ■ ■ wenn der Verbraucher den Vertragsabschluss, indem er den Erstkon- takt zum Unternehmer zwecks Schließung dieses Vertrages von sich aus hergestellt hat, selbst angebahnt hat ■ ■ bei Verträgen ohne vorangehende Besprechungen zwischen den Be- teiligten ■ ■ bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu er- bringen sind (Bargeschäfte), wenn sie üblicherweise von Unterneh- mern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird (etwa Taxi- gewerbe) und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt, oder
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=