Rücktrittsrechte
47 AK -Infoservice ■ ■ bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesen- heit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist. Rücktrittsfrist: Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages und danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Aus- folgung einer Urkunde an den Verbraucher, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktritts- rechts enthält, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertra- ges, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. ACHTUNG: Ist keine solche Urkunde an den Verbraucher ausgehändigt worden, so steht diesem das Rücktrittsrecht für eine Frist von 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu. Wenn der Unternehmer die Urkunde innerhalb von 12 Monaten ab dem Fristbeginn doch noch aushändigt, endet die verlängerte Rück- trittsfrist 14 Tage nachdem der Verbraucher die Urkunde erhält. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Zu Beweiszwecken sollte die Erklärung trotzdem immer per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Rechtsfolgen: Es handelt sich um ein kostenloses Rücktrittsrecht. Es darf beispielswei- se keine Stornogebühr verrechnet werden. Wurden bereits Leistungen erbracht, so hat Zug um Zug: ■ ■ der Unternehmer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zin- sen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen,
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