Rücktrittsrechte

51 AK -Infoservice Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner Ver- tragserklärung alle Vertragsbedingungen sowie die genannten Informa- tionen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, der dem Verbraucher zur Verfügung steht und zu dem er Zugang hat, zu übermitteln. Der Verbraucher kann ohne Angaben von Gründen binnen 14 Tagen – bei Lebensversicherungen und Fernabsatzverträgen über die Altersversor- gung von Einzelpersonen binnen 30 Tagen – ab Vertragsabschluss den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Frist ist gewahrt, wenn der Rücktritt schriftlich oder auf einem ande- ren, dem Empfänger zur Verfügung stehenden und zugänglichen dauer- haften Datenträger erklärt und diese Erklärung vor dem Ablauf der Frist abgesendet wird. Zu Beweiszwecken sollte auch dieser Rücktritt per Ein- schreiben mit Rückschein erklärt werden. Hat der Verbraucher die Vertragsbedingungen und die angeführten Infor- mationen erst nach Vertragsabschluss erhalten, beginnt die Rücktrittsfrist erst mit dem Erhalt dieser Informationen und Unterlagen zu laufen. Tritt der Verbraucher zurück, so kann der Unternehmer von ihm lediglich die unverzügliche Zahlung des Entgeltes für die vertragsgemäß tatsäch- lich bereits erbrachte Dienstleistung verlangen. Der Unternehmer kann die Zahlung dieses Entgeltes jedoch nur verlangen, wenn er den Verbraucher vor dem Vertragsabschluss darüber informiert hat und wenn der Verbrau- cher dem Beginn der Erfüllung des Vertrages vor Ende der Rücktrittsfrist ausdrücklich zugestimmt hat. ACHTUNG: Kein Rücktrittsrecht besteht bei Finanzdienstleistungen, deren Preis Schwankungen unterliegt (etwa Devisen, Wertpapiere, Optionen usw.), bei Reise- und Gepäckversicherungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat und bei Verträgen, die mit Zustimmung des Verbrau- chers bereits voll erfüllt wurden, bevor der Verbraucher sein Rücktritts- recht ausübt.

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