Rücktrittsrechte

53 AK -Infoservice hier die Rücktrittserklärung per Einschreiben mit Rückschein. Kopie des Schreibens, Einschreibzettel und Rückschein gut aufbewahren! Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der Rücktrittsfrist abgesen- det wird. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach dem Zugang des Versicherungsscheins einschließlich einer Belehrung über das Rück- trittsrecht. Hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer vorläufige Deckung ge- währt, so gebührt ihm dafür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Versicherungsverträge über bestimmte Großrisiken nach dem Versiche- rungsaufsichtsgesetz (VAG 2016) sind von diesen Regelungen nicht be- troffen. Exkurs: „Spätrücktritt“ bei Lebensversicherungen (§ 176 Abs 1a VersVG): Sind nicht alle Voraussetzungen für den Beginn der Rücktrittsfrist, wie oben ausgeführt, erfüllt, so gebühren dem Versicherungsnehmer bei ei- nem Rücktritt von einer Kapitalversicherung ■ ■ innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss die für das erste Jahr gezahlten Prämien (ohne Abzüge); ■ ■ ab dem zweiten bis zum Ablauf des fünften Jahres nach Vertragsab- schluss der Rückkaufswert ohne Abzug der tariflichen Abschlusskos- ten und eines allfälligen Stornoabschlags. Trägt der Versicherungs- nehmer das Veranlagungsrisiko, so kann der Versicherer allfällige bis zum Rücktritt eingetretene Veranlagungsverluste berücksichtigen. Die genannte Gesetzesstelle enthält keine spezielle Regelung für einen Rücktritt nach dem Ablauf des fünften Jahres ab dem Vertragsabschluss. Bei einem solchen Rücktritt erhält der Versicherungsnehmer damit den Rückkaufswert. Die Rechtsfolgen der neuen Regelung gelten auch für einen Rücktritt von einer Kapitalversicherung nach der alten Rechtslage, der ab dem 1.1.2019 erklärt wird.

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