Rücktrittsrechte
AK -Infoservice 54 Rücktrittsrecht bei Kreditverträgen (§ 12 VKrG) (Siehe Beispiel Seite 20) Der Verbraucher kann von Kreditverträgen innerhalb von 14 Tagen ab Ver- tragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Ausgenommen vom Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes und damit von diesem Rücktrittsrecht sind: ■ ■ Kreditverträge mit einem Gesamtkreditbetrag unter € 200,- ■ ■ Kreditverträge, bei denen der Kredit innerhalb von 3 Monaten zurück- zuzahlen ist und nur geringe Kosten entstehen ■ ■ Pfandleihverträge ■ ■ günstige Arbeitnehmerkredite ■ ■ Kreditverträge, die in einem gerichtlichen oder behördlichen Vergleich abgeschlossen wurden ■ ■ Kreditverträge, die durch ein Pfandrecht oder ein sonstiges Recht an einer unbeweglichen Sache oder einem Superädifikat besichert werden ■ ■ Kreditverträge, die für den Erwerb oder die Erhaltung von Eigentums- rechten an einer unbeweglichen Sache oder einem bestehenden oder geplanten Superädifikat bestimmt sind. Die Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag, an dem der Kreditvertrag abgeschlossen wurde. Erhält der Verbraucher die Vertragsbedingungen und bestimmte Informationen (§ 9 Verbraucherkre- ditgesetz) wie beispielsweise eine Belehrung über das Rücktrittsrecht erst später, so beginnt die Frist überhaupt erst mit diesem Tag. Zu den Informationen gemäß § 9 Verbraucherkreditgesetz zählen etwa: ■ ■ die Art des Kredits ■ ■ die Identität und die Anschriften der Vertragsparteien ■ ■ die Laufzeit des Kreditvertrags ■ ■ der Gesamtkreditbetrag und die Bedingungen für die Inanspruchnahme ■ ■ bei verbundenen Kreditverträgen die Ware oder die Dienstleistung und der Barzahlungspreis ■ ■ der Sollzinssatz sowie die Bedingungen für die Anwendung des Soll- zinssatzes
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