Rücktrittsrechte

59 AK -Infoservice Ebenfalls in Abänderung zur alten Rechtslage sind Nutzungsrechte um- fasst, die eine Laufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. Die Mindest- dauer von drei Jahren ist damit gefallen. Weiters bestehen vielfältige Informationspflichten des Unternehmers mit- tels Formblättern und besteht wie bisher ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen, das an keine bestimmten Gründe gebunden ist. Rechtzeitig bevor der Verbraucher durch einen solchen Vertrag oder seine Vertragserklärung gebunden ist, muss ihm der Unternehmer kostenfrei ein für den jeweiligen Vertrag maßgebliches Formblatt gemäß den Anhän- gen zur Teilzeitnutzungs-Richtlinie 2008/122/EG zur Verfügung stellen, in dem die darin vorgeschriebenen Informationen deutlich und verständlich erteilt werden. Das Formblatt kann dabei in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, der für den Verbraucher leicht zugäng- lich ist, zur Verfügung gestellt werden (§ 5 TNG). Die Verträge selbst müssen schriftlich abgeschlossen werden. Zur Rechtswirksamkeit eines Vertrages bedarf es der Unterschrift oder der qualifizierten elektronischen Signatur der Vertragsparteien. Die im Vorfeld erteilten Informationen sind Vertragsbestandteil. Zusätzlich muss das Vertragsdokument Angaben über Identität und Wohnsitz bzw. Sitz jeder Vertragspartei, Datum und Ort des Vertragsab- schlusses sowie die Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur jeder Vertragspartei enthalten. BEACHTE: Vor dem Abschluss des Vertrages hat der Unternehmer den Verbraucher ausdrücklich auf das Rücktrittsrecht und auf die Rücktritts- frist sowie auf das während der Rücktrittsfrist geltende Anzahlungsverbot aufmerksam zu machen. Auch dafür ist ein entsprechendes Formblatt vorgesehen. Unmittelbar nach Vertragsabschluss muss dem Verbraucher eine Ausfer- tigung des Vertragsdokumentes zur Verfügung gestellt werden. Vertrags- sprache ist nach Wahl des Verbrauchers die Sprache jenes Mitgliedsstaa- tes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat oder die Sprache jenes Mitgliedsstaates, dem der Verbraucher angehört, sofern es sich jeweils um eine Amtssprache der Europäischen Union handelt.

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