Rücktrittsrechte
AK -Infoservice 60 Rücktrittsrecht: Der Verbraucher kann binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag oder von einem darauf gerichteten Vorvertrag zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Abschlusses des Vertra- ges oder des verbindlichen Vorvertrages oder mit dem Tag, an dem der Verbraucher das Dokument über den Vertrag oder den Vorvertrag erhält, sofern die Übergabe nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses liegt. BEACHTE: Wenn der Unternehmer dem Verbraucher die genannten vor- vertraglichen Informationen in Form des maßgeblichen Formblattes nicht oder nicht vollständig zur Verfügung gestellt hat, dies aber innerhalb von 3 Monaten ab Vertragsabschluss nachholt, so beginnt die Rücktrittsfrist erst an dem Tag zu laufen, an dem der Verbraucher diese Informationen erhält. Spätestens nach dem Ablauf von 3 Monaten und 14 Tagen ab Vertrags- abschluss kann das Rücktrittsrecht jedoch nicht mehr ausgeübt werden. Ausnahme: Wenn der Unternehmer dem Verbraucher kein ausgefülltes Formblatt für den Rücktritt zur Verfügung gestellt hat, dies aber innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss nachholt, so beginnt die Rücktrittsfrist erst an dem Tag zu laufen, an dem der Verbraucher dieses Formblatt erhält. Nach dem Ablauf von einem Jahr und 14 Tagen ab Vertragsabschluss kann das Rücktrittsrecht jedoch nicht mehr ausgeübt werden. Der Rücktritt muss in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden. Zu Beweiszwecken empfiehlt sich aber trotzdem die Erklärung eingeschrieben mit Rückschein aufzugeben. Zur Wahrung der Frist gilt das Datum der Absendung. Tritt der Verbraucher auf diese Weise vom Vertrag zurück, so dürfen ihm keine Kosten auferlegt werden. Wurde vor dem Rücktritt bereits eine Leis- tung an ihn erbracht, so muss er dafür kein Entgelt entrichten.
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