Rücktrittsrechte

AK -Infoservice 2 WICHTIGE RÜCKTRITTSRECHTE ANHAND EINZELNER BEISPIELE Fernabsatzverträge: Herr Mayr interessiert sich für eine Digitalkamera und bestellt diese nach einigen Preisvergleichen im Internetshop eines Händlers. Als ihm ein Be- kannter mitteilt, von einer anderen Digitalkamera überzeugt zu sein, möch- te er auch lieber diese Kamera und will deshalb seinen Vertrag rückgängig machen. Allerdings wurde ihm die Kamera vor drei Tagen bereits geliefert und er hat sie auch schon ausgepackt, um sie genauer anzusehen. Besteht ein Rücktrittsrecht? Ja! Rechtsnorm: § 11 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) Es handelt sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft (vgl. Bestellung über Internet, Katalog, Fernsehen,…), das über den Internetshop des Händlers abgeschlossen wurde. Die Vertragsparteien sind sich hier zu keinem Zeitpunkt persönlich gegenübergestanden. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt bei Verträgen über die Lie- ferung von Waren, wie bei dem vorigen Beispiel, mit dem Tag ihres Ein- gangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienst- leistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht bei Bestehen eines Rück- trittsrechts über die Bedingungen, die Fristen und die Vorgangsweise für die Ausübung dieses Rechts, dies unter Zurverfügungstellung des Muster-Widerrufsformulars, nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist von 14 Tagen um 12 Monate. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann auch das vom Gesetzgeber vorgesehene Muster-Widerrufsformular verwenden. Zu Beweiszwecken sollte die Rücktrittserklärung trotzdem per Einschreiben mit Rückschein versendet und eine Kopie des Schreibens, der Einschrei- bezettel sowie der Rückschein aufbewahrt werden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Nur die Rücksendung der Digitalkamera ohne weiteren Vermerk oder ausdrückliche Rücktrittserklärung würde für einen Rücktritt nicht ausreichen. Die Tatsache, dass Herr Mayr die Kamera schon ausgepackt hat, schadet nicht. Eine Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften

RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=