Rücktrittsrechte
3 AK -Infoservice und Funktionsweise der Ware ist zulässig. Daraus dürfen dem Verbrau- cher keine zusätzlichen Kosten entstehen. ACHTUNG: Zu diesem Rücktrittsrecht gibt es zahlreiche Ausnahmen. Zu weiteren Ausnahmen und den rechtlichen Details der Regelung siehe Seite 35. Sonderfall: „Werbeanrufe“ (vom Unternehmer eingeleitete Anrufe): ■ ■ Telefonische Vertragsabschlüsse im Zusammenhang mit Gewinnzusa- gen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen (§ 5b KSchG) Wieder einmal läutet abends das Telefon bei der Familie Mayr. Herr Mayr hat gerade Gäste und hebt den Telefonhörer ab: „Guten Abend, Herr Mayr, hier spricht die Firma Lottoglück. Sie sind ein Glückspilz. Sie haben bereits gewonnen und Sie haben die Möglichkeit, an ei- ner Lotterie teilzunehmen. Gegen einen monatlichen Kostenbeitrag übernehmen wir alles für Sie und Sie haben die Chance auf mo- natliche Gewinne.“ Die Frau am anderen Ende der Leitung redet so schnell, dass Herr Mayr gar nicht alles versteht. Sie erwähnt noch ir- gendwelche Kosten und will wissen, ob er interessiert ist. Herr Mayr ist eigentlich nur interessiert, das Gespräch so schnell als möglich zu beenden, deshalb bejaht er die gestellten Fragen und gibt auch noch seine Kontonummer bekannt. Dann ist das Gespräch beendet. Gleich danach kommen Herrn Mayr Bedenken. Hat er jetzt etwa einen Vertrag abgeschlossen? Könnte er von einem solchen Vertrag zurück- treten? Antwort: Herr Mayr braucht sich hier keine Sorgen zu machen. Verträge, die während eines vom Unternehmer eingeleiteten An- rufs im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Wett- und Lotteriedienstleistungen ausgehandelt werden, sind nichtig. Auf die Ungültigkeit des Vertrags kann sich nur der Verbraucher be- rufen. Der Verbraucher kann alle Zahlungen und Leistungen, die er
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