Merkblatt: Alles zur Kaution
Der Oberste Gerichtshof hat in einem Musterverfahren (OGH vom 29.10.1996, 5 Ob 2217/96) klargestellt, dass die Kautionshöhe immer im Verhältnis zum Sicherstellungsinteresse des Vermieters stehen muss und sohin im Einzelfall zu beurteilen ist. Als generelle Richtlinie sind nach dieser Entscheidung sogar bis zu sechs Bruttomonatsmieten an Kaution erlaubt . Im Einzelfall kann eine noch höhere Kaution zulässig sein. Jedoch hat der Vermieter dann zu beweisen, dass ihn ein besonderes Risiko trifft, beispielsweise weil eine größere Zahl sehr wertvoller Möbel mitvermietet wird. Wie wird die Kaution erlegt und veranlagt? Die Kaution kommt in verschiedenen Formen vor. Ob im Einzelfall eine Barkaution, ein Sparbuch oder eine Bankgarantie hinterlegt werden muss, ist Vereinbarungssache. In jedem Fall sollte die Kautionsübergabe schriftlich bestätigt werden. Am häufigsten wird die Barkaution gewählt. Wenn die Kaution nicht ohnehin in Form eines Sparbuchs sondern bar übergeben wird, hat der Vermieter den Geldbetrag auf einem Sparbuch ( mit branchenüblichen Zinsen verzinst! ) zu veranlagen und den Mieter darüber auf Verlangen schriftlich zu informieren. Der Mieter kann eine schriftliche Auskunft sowohl über das Bankinstitut als auch über die Nummer des Sparbuches bzw. des Kontos verlangen. Die Zinsen stehen später dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Die vom Gesetz vorgesehenen Alternativen zur Veranlagung einer Barkaution auf einem Sparbuch spielen in der Praxis kaum eine Rolle. Es müsste jedenfalls eine gleich gute Verzinsung und eine gleich hohe Sicherheit wie bei einer Spareinlage gegeben sein. Zudem müsste eine eindeutige Abgrenzung vom Vermögen des Vermieters und bei dessen Insolvenz eine Absonderung möglich sein. • Andere Formen einer Kautionsbestellung, bei denen es nicht zur „Übergabe der Kaution an den Vermieter“ kommt, sind grundsätzlich zulässig. Paradebeispiel ist die Bankgarantie . TIPP für Mieter: Empfehlenswert ist eine Vereinbarung, wonach die Kaution in Form eines vinkulierten Sparbuches übergeben wird. Damit ist nicht nur die Verzinsung sichergestellt, sondern auch, dass die Kaution nur in beiderseitigem Einvernehmen in Anspruch genommen werden kann. 2
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