Merkblatt: Alles zur Kaution

Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden? Grundsätzlich muss der Vermieter dem Mieter die Barkaution samt Zinsen unverzüglich nach Ende des Mietverhältnisses und Rückstellung der Wohnung zurückzahlen. Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherstellung für allfällige, vom Mieter zu vertretende Beschädigungen am Mietgegenstand und Mietzinsrückstände. Die Rückzahlungspflicht besteht also nur insoweit, als dem Vermieter bei Ende des Mietvertrages keine Forderungen gegen den Mieter aus dem Mietverhältnis zustehen. Ist dies der Fall, darf der Vermieter die Kaution in diesem Ausmaß zurückbehalten. Wenn die Forderung des Vermieters ihrem erkennbaren Umfang nach niedriger als die Kautionssumme ist, so hat der Vermieter den übersteigenden Betrag zurückzuzahlen. Auch die aus der Veranlagung der Kaution erzielten Zinsen sind prinzipiell zurückzustellen. Jedoch dienen auch sie zur Sicherung berechtigter Vermieteransprüche. Unverzüglichkeitsgebot Unverzüglich bedeutet nicht, dass der Vermieter die Kaution bei Schlüsselübergabe zurückzahlen muss. Die Rückstellung der Wohnung kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass beispielsweise das Kautionssparbuch ausgehändigt wird. Vielmehr wird dem Vermieter eine angemessene Frist von einigen wenigen Tagen zur Besichtigung der Wohnung und Feststellung allfälliger Schäden zugestanden. Dann muss die Kaution samt Zinsen ausbezahlt werden, wenn keine berechtigten Forderungen bestehen. Werden dem Mieter zurechenbare Schäden festgestellt, ist dem Vermieter Zeit zur Ermittlung der Kosten zu gewähren. Dem Vermieter wird sohin zugestanden, die Schadenshöhe durch Einholung eines Kostenvoranschlages oder – bei komplexen Schäden – Sachverständigengutachtens festzustellen. TIPP für Mieter und Vermieter: Nähere Informationen zur Frage, in welchem Zustand die Mietwohnung zurückzustellen ist und für welche Schäden der Mieter haftet, gibt es in der AK-Broschüre „Mietrecht für Mieter“. Die Broschüre kann kostenlos angefordert werden unter der Hotline 0800/225522-1717 oder heruntergeladen werden auf www.ak-tirol.com . 3

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