Merkblatt: Alles zur Kaution
TIPP: Die Schaffung eines derartigen Exekutionstitels kann im Außerstreitverfahren zwar nicht „beantragt“ werden, sollte aber unbedingt angeregt beziehungsweise „begehrt“ werden. TIPP: Auch wenn im Außerstreitverfahren kein formales Hindernis besteht, Anträge selbst zu formulieren und einzubringen, sollte man sich auf keine „Experimente“ einlassen. Bevor Sie sich Hals über Kopf in ein Verfahren stürzen, sollten Sie sich jedenfalls beraten lassen. Rückforderung der Kaution im streitigen Verfahren Mieter haben auch die Möglichkeit, sofort bei Gericht auf Rückzahlung der Kaution zu klagen. Sinnvoll erscheint dies nur, wenn Gegenforderungen ausgeschlossen werden können. Im Einzelfall empfiehlt es sich jedenfalls, das Prozesskostenrisiko vorab abklären zu lassen. TIPP für Mieter: Der Anspruch auf Rückersatz der Kaution verjährt erst nach 30 Jahren. Schadenersatzansprüche des Vermieters verjähren hingegen innerhalb von einem Jahr nach Rückstellung der Mietwohnung, soweit sie nicht durch die hinterlegte Kaution gedeckt sind. Aus Mietersicht sollte daher mit der Klage zumindest ein Jahr zugewartet werden. 6
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