Das Recht der gehobenen medizinisch-technischen Dienste
14 AK Infoservice Berufsberechtigung Wer ist zur Berufsausübung berechtigt? Zur berufsmäßigen Ausübung des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes sind Personen berechtigt, die folgende Erfordernisse erfüllen: n Eigenberechtigung n gesundheitliche Eignung n Vertrauenswürdigkeit n für die Berufsausübung notwendige Sprachkenntnisse n Ausbildung an einer medizinisch-technischen Akademie oder erfolgreiche Absolvierung eines entsprechenden Fachhochschul-Bachelorstudiengan- ges oder ein anerkannter Qualifikationsnachweis n ab 01.07.2018 Eintragung in das Gesundheitsberuferegister Was wird unter Eigenberechtigung verstanden? Die Eigenberechtigung besteht mit Vollendung des 18. Lebensjahres sowie dem Vorliegen der Entscheidungsfähigkeit. Was wird unter gesundheitlicher Eignung verstanden? Zur Ausübung des medizinisch-technischen Dienstes ist sowohl die körperli- che als auch die geistige Eignung notwendig. Die körperliche Eignung ist gegeben, wenn jene physischen Fähigkeiten vor- liegen, die erforderlich sind, den jeweiligen medizinisch-technischen Dienst fachgerecht auszuüben. Unter geistiger Eignung wird neben der entsprechenden Intelligenz und psy- chischen Stabilität auch die Fähigkeit verstanden, Strategien zur persönlichen Bewältigung der psychischen Anforderungen zu entwickeln (Psychohygiene). Wer stellt die gesundheitliche Eignung fest? Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung kann durch eine Ärztin oder ei- nen Arzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin erfolgen.
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