Das Recht der gehobenen medizinisch-technischen Dienste

16 AK Infoservice Berufsausübung Die gehobenen medizinisch-technischen Dienste dürfen die Tätigkeiten ent- sprechend des jeweiligen Berufsbildes n freiberuflich oder n im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausführen. Freiberufliche Berufsausübung Beabsichtigen Angehörige eines gehobenen medizinisch-technischen Diens- tes ihren Beruf freiberuflich auszuüben, müssen sie in Österreich mindestens einen Berufssitz bestimmen. Wo befindet sich der Berufssitz? Als Berufssitz wird jener Ort bezeichnet, n an dem oder n von dem aus eine freiberufliche Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird. Muss eine freiberufliche Ausübung des gehobenen medizinisch-techni- schen Dienstes gemeldet werden? Die freiberufliche Berufsausübung ist ab 1.7.2018 im Gesundheitsberuferegis- ter einzutragen. Details können der Broschüre „Das Gesundheitsberuferegis- ter“ der Arbeiterkammer und der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) ent- nommen werden. Darf der Beruf ohne Berufssitz freiberuflich ausgeübt werden? Laut dem MTD-G ist eine freiberufliche Ausübung des gehobenen medizi- nisch-technischen Dienstes ohne Berufssitz verboten.

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