Das Recht der gehobenen medizinisch-technischen Dienste
AK Infoservice 21 KONSEQUENZEN Insbesondere aus dienst- bzw. arbeitsrechtlicher Sicht ist es für Sie wichtig, darauf hinzuweisen, dass Sie Ihre Arbeit nach bestem Wis- sen und Gewissen weiter durchführen werden. Es ist jedoch wesent- lich festzuhalten, dass Sie keine Verantwortung für aus den be- schriebenen Problemen resultierende Schäden übernehmen. LÖSUNGSVORSCHLÄGE Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet Lösungsvorschläge zu ma- chen. Wenn aus Ihrer Sicht geringfügige Änderungen wie die Verän- derung von Dienstformen bzw. –zeiten, für welche die Zustimmung Ihrer Vorgesetzten notwendig ist, zur Lösung beitragen würden, kön- nen Sie diese natürlich vorschlagen. ABSCHLUSS Als letzter Punkt bleibt noch das Ersuchen um Rückmeldung. Dieses kann auch mit einer Frist versehen werden, wie zum Beispiel: „Wir ersuchen Sie um Rückmeldung bis zum XX.“ Die Frist sollte sich je nach Gefährdung in einem angemessenen Zeitraum bewegen. Zwei Wochen sollten nach Möglichkeit eingehalten werden, wenn keine akute Gefahr im Verzug ist. RECHTSGRUNDLAGE Da der gehobene medizinisch-technische Dienst für unterschiedli- che Organisationen und Körperschaften tätig werden kann, ist keine einheitliche Rechtsgrundlage zu nennen. In den einzelnen Bundes-, Landes- und Gemeindevertragsbedienstetengesetzen finden sich jedoch jeweils Ausführungen zu (möglicherweise) rechtswidrigen Weisungen. Die Rechtswidrigkeit kann sich z. B. auch aus der Gefährdung von Patientinnen oder Patienten ergeben. Zudem gilt für alle Angestell- ten eine Treuepflicht gegenüber der Dienstgeberin oder dem Dienst- geber. Diese beinhaltet unter anderem die Warnung vor drohenden Schäden.
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