Das Recht der gehobenen medizinisch-technischen Dienste

AK Infoservice 23 träge nicht sämtliche Arbeitsverhältnisse. Das Bundeseinigungsamt hat durch Satzungserklärungen einige Lücken geschlossen. Es gibt aber vereinzelt noch Gruppen von Dienstverhältnissen ohne geregelten Mindestlohn oder -gehalt. Nur in der Privatwirtschaft gilt das sogenannte Lohn- und Sozialdumping-Be- kämpfungsgesetz. Dieses sichert in Österreich Beschäftigten bzw. vom Aus- land nach Österreich entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Anspruch auf das korrekte, kollektivvertragliche Mindestentgelt zu. Es gilt auch für alle zusätzlichen Lohnbestandteile wie etwa Urlaubs- und Weih- nachtsgeld. Für den grundsätzlich zwingenden, zivilrechtlichen Anspruch allein bräuchte man dieses Gesetz nicht: betroffene Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer können ihr Recht jedenfalls bei den Arbeits- und Sozialgerichten durchsetzen. Unterentlohnung ist ein Verwaltungsdelikt. Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die sich nicht an die Regeln halten, werden mit Strafe bedroht. Mit der Schaf- fung dieses Gesetzes wird vor allem ein wichtiger Aspekt der EU-Entsende- richtlinie in Österreich umgesetzt. Auch wenn das Gesetz in erster Linie auf staatenübergreifende Sachverhalte abzielt – im Gesundheitsbereich sind zwi- schenstaatliche Entsendungen wohl eher selten –, unterliegen auch rein öster- reichische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für ihr inländisches Personal den darin festgesetzten Strafdrohungen. Wie ist das Verhältnis von Berufsrecht zu Arbeitsrecht bzw. Dienst- recht? Ein sehr heikler Aspekt ist das Verhältnis von Berufsrecht zu Arbeitsrecht bzw. Dienstrecht. Der Begriff Dienstrecht wird üblicherweise im öffentlichen Dienst und Arbeitsrecht in der Privatwirtschaft verwendet. Es umfasst alle Vorschrif- ten, die auf den Arbeitsvertrag bzw. Dienstvertrag zwischen den MTD-Ange- hörigen und ihren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einwirken. Das MTD-Gesetz ist eine berufsrechtliche Norm und legt damit fest, was Berufsangehörige von ihrem Berufsbild her tun dürfen und was nicht. Ob im Einzelfall bestimmten Anordnungen Folge geleistet werden muss, ist eine arbeitsrechtliche Frage. Die berufsrechtlichen Vorschriften müssen immer

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