Das Recht der gehobenen medizinisch-technischen Dienste

AK Infoservice 29 Krankenstand und Krankengeld Wem ist mein Krankenstand zu melden? Sie sind verpflichtet, Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber die Arbeitsver- hinderung (= den Krankenstand) unverzüglich mitzuteilen. Das ist in den meis- ten Fällen ein Anruf in der Firma, am besten zu Arbeitsbeginn oder noch davor. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben das Recht, eine Krankenstandbe- stätigung von Ihnen zu verlangen – auch für einen eintägigen Krankenstand. Gehen Sie daher auf jeden Fall zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt! Wann und wie viel Krankengeld bekomme ich? Ab dem 4. Tag des Krankenstandes haben Sie Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie pflichtversichert beschäftigt sind. Solange Sie Anspruch auf Entgelt- fortzahlung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber haben, erhalten Sie kein Krankengeld. Wenn Sie nur mehr halbes Entgelt bekommen, erhalten Sie halbes Krankengeld. Wenn Sie kein Entgelt mehr bekommen, erhalten Sie volles Krankengeld. Das Krankengeld ersetzt den Lohnausfall, aber nicht zur Gänze. Bis zum 42. Tag des Krankenstandes gibt es 50% der Bemessungsgrundlage, ab dem 43. Tag gibt es 60% der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage ist das letzte volle Brutto-Entgelt vor Beginn des Krankenstandes. Nützliche Infos zur Pension Wann kann ich in Pension gehen? Alterspension Das Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre. Ab dem Jahr 2024 wird das Frauenpensionsalter stufenweise angehoben und dem Männerpensionsalter angeglichen. Ab 2033 gilt ein einheitliches Regel- pensionsalter von 65 Jahren.

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