Das Recht der gehobenen medizinisch-technischen Dienste

32 AK Infoservice tere Ausübung Ihrer Tätigkeit nicht mehr zu, kommt eine Berufsunfähigkeits- pension in Betracht. Das hängt unter anderem vom Bestehen eines Berufsschutzes ab. Berufsschutz besteht dann, wenn Sie in den letzten 15 Jahren vor dem Pen- sionsstichtag zumindest 90 Monate entweder eine Angestelltentätigkeit aus- geübt haben oder in Ihrem erlernten Beruf tätig gewesen sind. Die Ausbildung an den Fachhochschulen ist als dreijähriges Studium ausgestaltet und führt zu einem Berufsschutz. Wenn Sie Ihre berufsgeschützte Tätigkeit nicht mehr ausüben können, kommt eine Verweisung auf Berufe in Frage, die derselben Berufsgruppe zugeordnet werden. Können Sie auch diese Berufe nicht mehr ausüben, so kommt eine Berufsunfähigkeitspension in Betracht. Wie berechnet sich meine Pension? Was ist das Pensionskonto? Auf Ihrem Pensionskonto werden die Beitragsgrundlagen aller Versicherungs- zeiten erfasst, die Sie erwerben. Das Konto startet, wenn Sie zum ersten Mal bei der Pensionsversicherung versichert sind. Es endet bei Ihrem Pensionsantritt. Im Jänner 2014 haben Sie auf Ihrem Pensionskonto eine Kontoerstgutschrift erhalten, wenn Sie bereits vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben. Je- des Jahr kommen 1,78% Ihres Jahresbruttoeinkommens hinzu. Der Wert die- ser jährlichen Gutschriften steigt in den folgenden Jahren entsprechend der Lohnentwicklung. Sie haben nach 2005 zu arbeiten begonnen? Dann haben Sie keine Erstgut- schrift erhalten, weil davor keine Versicherungszeiten erworben wurden. Je mehr Stunden Sie arbeiten und je höher Ihr Bruttoeinkommen ist, desto höher wird Ihre Pension. Wenn sie Ihre Pensionshöhe verbessern wollen, gibt es folgende Möglichkeiten: n Stocken Sie Ihre Stunden auf oder verlagern Sie Ihre Arbeitszeit, anstatt sie zu reduzieren. n Beantragen Sie ein Pensionssplitting, wenn Ihr Partner erwerbstätig ist und Sie die gemeinsamen Kinder betreuen. Sie erhalten dann eine Gutschrift von Ihrem Partner, die Ihre Pension erhöht. n Wenn finanziell möglich, empfiehlt sich eine freiwillige Höherversicherung im Pensionssystem.

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