Das Recht der gehobenen medizinisch-technischen Dienste
AK Infoservice 5 n weiters alle elektro-, thermo-, photo-, hydro- und balneotherapeutischen Maßnahmen n sowie berufsspezifische Befundungsverfahren und die Mitwirkung bei elek- trodiagnostischen Untersuchungen. Zu den mechanotherapeutischen Maßnahmen zählt unter anderem die cra- nio-sacrale Osteopathie und zu den elektrodiagnostischen Untersuchungen die Ergometrie-Untersuchung. Das Berufsbild umfasst auch die Beratung und Erziehung gesunder Personen in den genannten Gebieten ohne ärztliche Anordnung. Angehörige des physiotherapeutischen Dienstes sind berechtigt, auch den Beruf der medizinischen Masseurin oder des medizinischen Masseurs und den Beruf der Heilmasseurin oder des Heilmasseurs auszuüben. Der medizinisch-technische Laboratoriumsdienst Berufsbezeichnung Die Berufsbezeichnung für Angehörige des medizinisch-technischen Laborato- riumsdienstes ist Biomedizinische Analytikerin oder Biomedizinischer Analytiker. Berufsbild Die Biomedizinischen Analytikerinnen und Analytiker führen nach ärztlicher Anordnung eigenverantwortlich Laboratoriumsmethoden durch, die im Rah- men des medizinischen Untersuchungs-, Behandlungs- und Forschungsbe- triebes erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere n klinisch-chemische, hämatologische, immunhämatologische, histologi- sche, zytologische, mikrobiologische, parasitologische, mykologische, se- rologische und nuklearmedizinische Untersuchungen n sowie die Mitwirkung bei Untersuchungen auf dem Gebiet der Elektro-Neu- ro-Funktionsdiagnostik und der Kardio-Pulmonalen-Funktionsdiagnostik. Angehörige des medizinisch-technischen Laboratoriumsdienstes sind zudem zur Blutabnahme aus der Vene nach entsprechender ärztlicher Ermächtigung sowie zur Vorbereitung und Durchführung der Elektrokardiografie (EKG) befugt.
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