Das Recht der gehobenen medizinisch-technischen Dienste
6 AK Infoservice Was wird unter Mitwirkung verstanden? Mitwirkung bedeutet das Einbringen der Kenntnisse und Fertigkeiten im ar- beitsteiligen Prozess. Wie dies erfolgt, ist im Rahmen der ärztlichen Anord- nung zu konkretisieren. Der radiologisch-technische Dienst Berufsbezeichnung Die Berufsbezeichnung für Personen, die berufsmäßig den radiologisch-techni- schen Dienst ausüben, lautet Radiologietechnologin oder Radiologietechnologe. Berufsbild Der radiologisch-technische Dienst beinhaltet nach ärztlicher Anordnung die eigenverantwortliche Durchführung n aller radiologisch-technischen Methoden bei der Anwendung von ionisie- renden Strahlen (z. B. diagnostische Radiologie, Strahlentherapie, Nuklear- medizin) und n anderer bildgebender Verfahren (z. B. Ultraschall und Kernspinresonanz- tomographie) n zur Untersuchung und Behandlung von Menschen sowie n zur Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Dürfen Radiologietechnologinnen und -technologen eine Venenpunktion durchführen und Kontrastmittel applizieren? Radiologietechnologinnen und -technologen sind nach ärztlicher Anordnung befugt, Blut aus der Vene abzunehmen sowie Kontrastmittel und Radiophar- mazeutika in Zusammenarbeit mit Ärztinnen oder Ärzten zu verabreichen. Dies kann auch eine Venenpunktion mit umfassen. Der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst Berusbezeichnung Die Berufsbezeichnung für Angehörige des Diätdienstes und ernährungsme- dizinischen Beratungsdienstes lautet Diätologin oder Diätologe. Berufsbild Der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst umfasst nach ärztlicher Anordnung die eigenverantwortliche n Auswahl, Zusammenstellung und Berechnung sowie
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