Das Recht der Gesundheits- und Krankenpflege

22 AK Infoservice körperlicher Gebrechen oder psychischer Leiden, die eine ordnungsgemäße Berufsausübung verhindern, ist die gesundheitliche Eignung nicht gegeben. Wer stellt die gesundheitliche Eignung fest? Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung kann durch eine Ärztin oder ei- nen Arzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin erfolgen. Wann gilt eine Person als nicht vertrauenswürdig? Als nicht vertrauenswürdig gelten „jedenfalls“ Personen, n die wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Hand- lungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, so- lange die Verurteilung nicht getilgt ist und n die nach der Eigenart der strafbaren Handlung und nach ihrer Persönlich- keit möglicherweise eine gleiche oder ähnliche strafbare Handlung bei der Berufsausübung begehen. Durch die mit der GuKG-Novelle 2016 eingefügte beispielhafte Aufzählung („jedenfalls“) gelten auch jene als nicht vertrauenswürdig, die einen vergleich- baren Tatbestand erfüllen. Entziehung der Berufsberechtigung Die auf Grund des Berufssitzes oder Hauptwohnsitzes zuständige Bezirksver- waltungsbehörde hat die Berechtigung zur Berufsausübung zu entziehen, wenn die Voraussetzungen für die Berufsberechtigung (siehe oben) bereits anfänglich nicht gegeben waren oder nachträglich weggefallen sind. Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Berufsberechtigung wieder vorliegen und gegen die Wiederaufnahme der Berufsausübung keine Beden- ken mehr bestehen, ist die Berufsberechtigung auf Antrag wieder zu erteilen.

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