Das Recht der Gesundheits- und Krankenpflege

AK Infoservice 25 unmittelbare Strafe. Bei Haftungsfällen kann es aber Konsequenzen haben. Auch beim Wechsel des Arbeitsplatzes kann danach gefragt werden. Weiterbildung Die Weiterbildung ist keine unmittelbare Berufspflicht, sondern ein Recht aller Gesundheitsberufe. Nach dem Gesetz beträgt die Dauer einer Weiterbildungs- maßnahme mindestens vier Wochen. Sie dient der Erweiterung der in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Details regelt eine Ver- ordnung. Weiterbildungen können auch im Rahmen von Dienstverhältnissen erfolgen. Fort- und Weiterbildungsstunden können, wo es inhaltlich passt, gegenseitig angerechnet werden. Wer übernimmt die Kosten? Die Kosten der Fort- und Weiterbildungen inklusive Reisekosten sowie die damit verbundene Arbeitszeit gehen im aufrechten Dienstverhältnis zu Lasten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, wenn er eine ausdrückliche oder schlüssige Weisung erteilt hat oder wenn es Dienstvertrag, Betriebsvereinba- rung oder Kollektivvertrag vorsehen. Im öffentlichen Dienst gibt es häufig komplexe Vorschriften in Form von Richt- linien oder Dienstanweisungen, welche zum Teil bis ins kleinste Detail regeln, welche Kosten bzw. welcher Zeitaufwand ersetzt werden müssen und welche nicht.

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