Das Recht der Gesundheits- und Krankenpflege

AK Infoservice 31 Eine Abänderung von ärztlich verordneten Medizinprodukten durch Angehöri- ge des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege ist nicht zulässig! Kompetenzen im multiprofessionellen Versorgungsteam Die Grundsätze der Interdisziplinarität und Multiprofessionalität sind Vorausset- zung für das Funktionieren des arbeitsteiligen Gesundheitssystems mit seinen unterschiedlichen Professionen. Im Rahmen der interprofessionellen Zusam- menarbeit tragen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zur Aufrechterhaltung der Behandlungskontinuität bei. Der multiprofessionelle Kompetenzbereich umfasst die pflegerische Expertise des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege als Teil des multiprofessionellen Versorgungsteams bei der Zusammenarbeit mit Gesund- heits- und Sozialberufen sowie anderen Berufen. Innerhalb des interdisziplinä- ren Tätigkeitsbereiches sind alle Berufsangehörigen gleichberechtigt. Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege hat ein Vorschlags- und Mitwirkungsrecht und trägt die alleinige Durchführungsverantwortung für alle gesetzten pflegerischen Maßnahmen. Die pflegerische Expertise innerhalb des multiprofessionellen Versorgungs- teams ist demonstrativ aufgezählt: n Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen n Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit n Aufnahme- und Entlassungsmanagement n Gesundheitsberatung n interprofessionelle Vernetzung n Informationstransfer und Wissensmanagement n Koordination des Behandlungs- und Betreuungsprozesses sowie Sicher- stellung der Behandlungskontinuität n Ersteinschätzung von Spontanpatientinnen und -patienten mittels standar- disierter Triage- und Einschätzungssystemen n ethische Entscheidungsfindung n Förderung der Gesundheitskompetenz

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