Das Recht der Gesundheits- und Krankenpflege

2 AK Infoservice Sehr geehrte Berufsangehörige, sehr geehrter Berufsangehöriger, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz aus dem Jahr 1997 ist die berufsrechtliche Grundlage für alle Pflegeprofessionen in Öster- reich und beschreibt das rechtliche Dürfen bzw. Müssen im Berufsall- tag. Die Gesundheitslandschaft und die Anforderungen an die Pflege haben sich seither erheblich verändert. Im Jahr 2016 erfolgte deshalb eine umfassende Neugestaltung. So wurden unter anderem das Berufsbild zeitgemäßen Entwicklungen in der Pflege folgend weiter- entwickelt, die Tätigkeitsbereiche in Kompetenzbereiche umgewandelt und die medizinischen Kompetenzen erweitert. Mit der Pflegefachas- sistenz wurde ein neuer Beruf geschaffen und ab dem Jahr 2024 soll der gehobene Gesundheits- und Krankenpflegedienst nur mehr an der Fachhochschule ausgebildet werden. Diese Neuregelungen führen nach wie vor zu Unsicherheit in der Umsetzung. Was dürfen bzw. müssen die einzelnen Pflegeprofessio- nen beachten? Das Wissen rund um das berufsrechtliche Dürfen bzw. Nichtdürfen kann vor Fehleinschätzungen, Übernahmefahrlässigkeit und letztlich vor haftungsrechtlichen Konsequenzen schützen. Die vorliegende Broschüre ist Nachschlagewerk in mehrfacher Hinsicht. Sie gibt einen Überblick über das neue Berufsrecht und beantwortet eine Vielzahl berufsrechtlicher Fragen. Dabei wird beson- ders auf die neuen Abgrenzungsfragen als Voraussetzung für die notwendige Rechtssicherheit im Berufsalltag eingegangen. Die Broschüre bietet darüber hinaus aber auch einen sehr guten Einblick in die wichtigsten arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Grundlagen.

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