Das Recht der Gesundheits- und Krankenpflege
AK Infoservice 39 Aus-, Fort-, Weiterbildung, Spezialisierung Ausbildung Aufgrund von Übergangsbestimmungen kann die Diplomausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege an den traditionellen Gesundheits- und Krankenpflegeschulen voraussichtlich nur noch 31.12.2023 begonnen wer- den. Parallel dazu und ab 2024 ausschließlich erfolgt die Ausbildung zum dip- lomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonal an Fachhochschulen. Beiden Ausbildungsgängen ist gemeinsam, dass sie drei Jahre dauern und einen theoretischen und einen praktischen Teil beinhalten. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung sind Matura, Berufsreifeprüfung bzw. Studienberechtigungsprüfung oder eine einschlägige berufliche Qualifi- kation. Auch wenn die FH-Absolventinnen und Absolventen den akademi- schen Grad „Bachelor (BSc)“ tragen dürfen, haben beide Gruppen dieselben Kompetenzbereiche. Fortbildung Berufsangehörige müssen sich über die neuesten Entwicklungen und Er- kenntnisse unter anderem in der Pflegewissenschaft und in der medizinischen Wissenschaft informieren und ihre bisher erworbenen Kenntnisse und Fertig- keiten vertiefen. Diese höchstpersönliche Berufspflicht ist vom Bestehen eines aufrechten Dienstverhältnisses unabhängig. Auch wer sich in Mutter- bzw. Vaterschaftskarenz befindet, arbeitslos ist oder vorübergehend einer anderen Tätigkeit nachgeht, unterliegt der Fortbildungspflicht. Der gehobene Dienst muss in 5 Jahren mindestens 60 Fortbildungsstunden absolvieren, im Jahresschnitt also 12. Es muss jedoch nicht jedes Jahr exakt diese Stundenanzahl sein. Teilnehmende einer Fortbildungsveranstaltung er- halten eine Bestätigung. Verabsäumt man die nötigen Fortbildungsstunden zu absolvieren, gibt es keine unmittelbare Strafe. Bei Haftungsfällen kann es aber Konsequenzen haben. Auch bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes kann da- nach gefragt werden. Weiterbildung Bei der Weiterbildung gilt ebenso wie bei den Pflegeassistenzberufen, dass es sich um eine Berechtigung, aber keine berufsrechtliche Verpflichtung handelt.
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