Das Recht der Gesundheits- und Krankenpflege

AK Infoservice 41 n Leitung des Pflegedienstes an Einrichtungen, die der Betreuung pflege- bedürftiger Menschen dienen Wer trägt die Kosten für Fort- und Weiterbildungen sowie Spezialisierun- gen? Die Kosten der Fort- und Weiterbildungen sowie Spezialisierungen inklusive Reisekosten sowie die damit verbundene Arbeitszeit gehen im aufrechten Dienstverhältnis immer dann zu Lasten der Arbeitgeberin oder des Arbeitge- bers, wenn eine ausdrückliche oder schlüssige Weisung erteilt wurde oder wenn es Dienstvertrag, Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag so vorse- hen. Im öffentlichen Dienst gibt es häufig komplexe Vorschriften in Form von Richt- linien oder Dienstanweisungen, welche zum Teil bis ins kleinste Detail regeln, welche Kosten bzw. welcher Zeitaufwand ersetzt werden muss und welche nicht.

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