Das Recht der Gesundheits- und Krankenpflege
44 AK Infoservice auf Notrufe oder Telemetriealarme nur mit Verzögerung reagiert wer- den.“ „Aus diesem Grund kann die Verwechslung von Medikamenten nicht ausgeschlossen werden.“ KONSEQUENZEN Insbesondere aus dienst- bzw. arbeitsrechtlicher Sicht ist es für Sie wichtig, darauf hinzuweisen, dass Sie Ihre Arbeit nach bestemWissen und Gewissen weiter durchführen werden. Es ist jedoch wichtig fest- zuhalten, dass Sie keine Verantwortung für aus den beschriebenen Problemen resultierende Schäden übernehmen. LÖSUNGSVORSCHLÄGE Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet Lösungsvorschläge zu ma- chen. Wenn aus Ihrer Sicht geringfügige Änderungen wie die Verände- rung von Dienstformen bzw. –zeiten, für die die Zustimmung Ihrer Vor- gesetzten notwendig ist, zur Lösung beitragen würden, können Sie diese natürlich vorschlagen. ABSCHLUSS Zum Schluss ersuchen Sie um Rückmeldung, am besten mit einer Fristangabe z.B. „Wir ersuchen Sie um Rückmeldung bis zum XX.“ Die Frist sollte sich je nach Gefährdung in einem angemessenen Zeit- raum bewegen. Zwei Wochen sollten nach Möglichkeit eingehalten werden, wenn keine akute Gefahr im Verzug ist. RECHTSGRUNDLAGE Da die Pflege für unterschiedliche Organisationen und Körperschaften tätig werden kann, ist keine einheitliche Rechtsgrundlage zu nennen. In den einzelnen Bundes-, Landes- und Gemeindevertragsbedienste- tengesetzen finden sich jedoch jeweils Ausführungen zu (möglicher- weise) rechtswidrigen Weisungen. Die Rechtswidrigkeit kann sich z.B. auch aus der Gefährdung von Pa- tientinnen und Patienten ergeben. Zudem gilt für alle Angestellten eine Treuepflicht gegenüber der Dienstgeberin oder dem Dienstgeber, die unter anderem die Warnung vor drohenden Schäden beinhaltet.
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