Das Recht der Gesundheits- und Krankenpflege

54 AK Infoservice haben. Davon müssen Sie mindestens 84 Versicherungsmonate (7 Jahre) auf- grund einer Erwerbstätigkeit erworben haben. Schwerarbeitspension Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Krankenpflege könnte eine Schwer- arbeitspension in Frage kommen. Die Schwerarbeitspension gilt für Männer und Frauen, die über eine bestimmte Dauer unter psychisch und physisch besonders belastenden Bedingungen Schwerarbeit geleistet haben. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: n Vollendung des 60. Lebensjahres (geschlechtsneutral) n Erwerb von 45 Versicherungsjahren n Schwerarbeit durch mindestens zehn Jahre in den letzten zwanzig Jahren vor dem Pensionsstichtag Darunter fallen Tätigkeiten im Schicht- oder Wechseldienst, wenn dabei auch Nachtdienst im Ausmaß von sechs Stunden zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr an mindestens sechs Arbeitstagen im Kalendermonat geleistet wird, so- fern in diese Arbeitszeit nicht überwiegend Arbeitsbereitschaft fällt. Auch die berufsbedingte Arbeit mit erkrankten oder behinderten Menschen mit beson- derem Behandlungs- oder Pflegebedarf wie z. B. in der Hospiz- oder Palliativ- medizin stellt Schwerarbeit dar. Beschäftigte in der Gesundheits- und Kran- kenpflege können die Voraussetzungen für die Schwerarbeitspension auch erfüllen, wenn sie schwere, körperliche Arbeit leisten (mehr als 1400 Arbeits- kalorien bei Frauen, mehr als 2000 Arbeitskalorien bei Männern). Die Tätigkeit als diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Pflege(fach)assisten- tin (gilt nur bei Frauen) gilt grundsätzlich als schwere, körperliche Arbeit, vor- ausgesetzt Planungs-, Organisations-, Kontroll- oder Aufsichtstätigkeiten werden nicht überwiegend ausgeübt. Sie können beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einen Antrag auf Feststellung von Schwerarbeitszeiten stellen. Berufsunfähigkeitspension / Invaliditätspension Eine berufliche Tätigkeit in der Pflege stellt in der Regel hohe Anforderungen an die psychisch-emotionale und die körperliche Belastbarkeit der Beschäf- tigten. Lassen gesundheitliche Probleme eine weitere Ausübung der Pflege-

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