Das Recht der Gesundheits- und Krankenpflege

AK Infoservice 55 tätigkeit nicht mehr zu, kommt eine Berufsunfähigkeitspension in Betracht. Das hängt unter anderem vom Bestehen eines Berufsschutzes ab. Berufsschutz besteht, wenn Sie in den letzten 15 Jahren vor dem Pensions- stichtag zumindest 90 Monate entweder eine Angestelltentätigkeit ausgeübt haben oder in Ihrem erlernten Beruf tätig gewesen sind. Die Ausbildung zur Pflegeassistenz dauert ein Jahr, eine Tätigkeit als Pflegeassistentin oder Pfle- geassistent begründet daher keinen Berufsschutz, die Ausbildung zur Pflege- fachassistenz (zwei Jahre) und zur gehobenen Gesundheits- und Kranken- pflege (drei Jahre) führt zu einem Berufsschutz. Wenn Sie Ihre berufsgeschützte Tätigkeit nicht mehr ausüben können, kommt eine Verweisung auf Berufe in Frage, die derselben Berufsgruppe zugeordnet werden. Nicht zulässig ist die Verweisung auf eine Tätigkeit als Ordinations- assistenz oder Tätigkeiten in der Krankenhausverwaltung. Können Sie auch diese Berufe nicht mehr ausüben, so kommt eine Berufsunfähigkeitspension in Betracht. Eine Spezialisierung engt das Verweisungsfeld nicht ein. Wie berechnet sich meine Pension? Was ist das Pensionskonto? Auf Ihrem Pensionskonto werden die Beitragsgrundlagen aller Versicherungs- zeiten erfasst, die Sie erwerben. Das Konto startet, wenn Sie zum ersten Mal bei der Pensionsversicherung versichert sind. Es endet bei Ihrem Pensionsantritt. Im Jänner 2014 haben Sie auf Ihrem Pensionskonto eine Kontoerstgutschrift erhalten, wenn Sie bereits vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben. Je- des Jahr kommen 1,78% Ihres Jahresbruttoeinkommens hinzu. Der Wert die- ser jährlichen Gutschriften steigt in den folgenden Jahren entsprechend der Lohnentwicklung. Sie haben nach 2005 zu arbeiten begonnen? Dann haben Sie keine Erstgut- schrift erhalten, weil davor keine Versicherungszeiten erworben wurden. Je mehr Stunden Sie arbeiten und je höher Ihr Bruttoeinkommen ist, desto höher wird Ihre Pension. Wenn sie Ihre Pensionshöhe verbessern wollen, gibt es folgende Möglichkeiten: n Stocken Sie Ihre Stunden auf oder verlagern Sie Ihre Arbeitszeit, anstatt sie zu reduzieren.

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