Das Recht der Gesundheits- und Krankenpflege
AK Infoservice 5 PFLEGEASSISTENZ Berufsbezeichnung und Berufsbild Die Berufsbezeichnung lautet Pflegeassistentin oder Pflegeassistent (PA). Für alle bisherigen Pflegehilfen gilt die neue Berufsbezeichnung seit 1.9.2016 au- tomatisch. Personen, die eine gesetzliche Weiterbildung erfolgreich absolviert haben, sind berechtigt, die absolvierte Fachrichtung der Weiterbildung in Klammer als Zusatzbezeichnung nach der Berufsbezeichnung anzufügen. Die Pflegeassistenz ist ein Gesundheits- und Krankenpflegeberuf zur Unter- stützung von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und/oder Ärztinnen oder Ärzten. Sie übt ihren Beruf im Rah- men der vom gehobenen Dienst übertragenen Aufgaben und Tätigkeiten in verschiedenen Pflege- und Behandlungssituationen bei Menschen aller Al- tersstufen aus. Dies betrifft mobile, ambulante, teilstationäre und stationäre Versorgungsformen und alle Versorgungsstufen. Darüber hinaus wirkt die Pflegeassistenz auch in der medizinischen Diagnostik und Therapie mit. Tätigkeitsbereich Der Tätigkeitsbereich der Pflegeassistenz umfasst Pflegemaßnahmen, das Handeln in Notfällen und die Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie. Pflegemaßnahmen Die pflegerischen Maßnahmen sind nicht einzeln aufgelistet. Dadurch ist die Zusammenarbeit zwischen dem gehobenen Dienst und der Pflegeassistenz vereinfacht. Die Pflegemaßnahmen umfassen: n die Mitwirkung beim Pflegeassessment n die Beobachtung des Gesundheitszustandes n die Durchführung der übertragenen Pflegemaßnahmen n Information, Kommunikation und Begleitung n die Mitwirkung bei der praktischen Ausbildung in der Pflegeassistenz
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