Anleitung zum Steuer sparen 2019

AK Infoservice 10 3 Sonderausgaben mit anderen Höchstbeträgen: Dazu zählen Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Spenden an begüns­ tigte Spendenempfänger. Diese Beiträge und Spenden werden automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Der Höchstbetrag, den Sie bei der ANV als Spenden geltend machen können, beträgt 10 Prozent des Gesamt­ betrags Ihrer laufenden Einkünfte nach Verlustausgleich. Wenn Sie Sonderausgaben für Ihre (Ehe-)Part­ nerin bzw. -Partner und Kinder zahlen, können Sie auch diese geltend machen. Die Höchstbe­ träge bleiben trotzdem unverändert. Die Son­ derausgaben tragen Sie unter 9.1 und 9.2 bzw. in der Beilage L 1d ein. Schritt 6: Werbungskosten Werbungskosten sind Ausgaben, die in Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Pro Kalenderjahr bekommen Sie bei der monatlichen Lohnverrechnung jedenfalls ein Werbungskostenpauscha­ le von 132 Euro automatisch berücksichtigt. Möchten Sie Ihre tatsächlichen Ausgaben absetzen, müssen diese zusammengerechnet das Pauschale über­ steigen. Erst dann wirken sich die Werbungskosten bei der ANV aus. Zudem gibt es Werbungskosten, die Sie ohne Anrech­ nung auf das Pauschale auch dann abschreiben können, wenn sie unter 132 Euro liegen ( 1 2 3 ): Pendlerpauschale und Pendlereuro ( 1 ) Ob Ihnen das Pendlerpauschale zusteht, hängt von der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz und der öffentlichen Verkehrsanbindung ab. Haben Sie Anspruch, bekommen Sie auch den Pendlereuro (2 Euro/km).

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