Anleitung zum Steuer sparen 2019

11 www.arbeiterkammer.at Um Pendlerpauschale und Pendlereuro zu berechnen, müssen Sie den Online-Pendlerrechner verwenden: www.bmf.gv.at/pendlerrechner Bitte beachten Sie, dass beim Pendlerrechner eine rück­ wirkende Abfrage nicht möglich ist. Mit dem Ausdruck des Ergebnisses vom Pend­ lerrechner können Sie das Pendlerpauschale auch bei Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeit­ geber beantragen. Dann wird das Pauschale automatisch jeden Monat bei der Lohnverrech­ nung berücksichtigt. Beiträge zu Gewerkschaften, Berufsverbänden und Interessensvertretungen ( 2 ): Auch diese Ausgaben können Sie ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale absetzen. Wird Ihr Gewerk­ schaftsbeitrag bei der monatlichen Lohnverrechnung abge­ zogen, wird er dort bereits steuermindernd berücksichtigt. Zahlen Sie ihn direkt an die Gewerkschaft, können Sie ihn bei der ANV gelten machen – unter Punkt 10.3. Pflichtbeiträge bei geringfügigen Beschäftigungen ( 3 ): Wenn Sie mehrere geringfügige Beschäftigungen haben und damit die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, schreibt Ihnen die Krankenkasse nachträglich Sozialver­ sicherungsbeiträge vor. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie ein voll versicherungspflichtiges und ein geringfügiges Arbeitsverhältnis gleichzeitig haben. Diese Pflichtbeiträge können Sie unter 10.4 für das Kalenderjahr, in dem Sie die Beiträge bezahlt haben, abschreiben. Werbungskosten mit Anrechnung auf das Pauschale Berufsbedingte Ausgaben, die in Summe höher sind, als das Ihnen zustehende Werbungskostenpauschale, können Sie bei Ihrer ANV angeben. Dazu gehören die Aufwendungen, die unter den Punkten 10.6-10.11 am Formular aufgelistet sind. Das sind beispielsweise Arbeitsmittel, Fachliteratur, beruflich veranlasste Reisekosten oder auch Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungskosten und Kosten für Fa­ milienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung.

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