Anleitung zum Steuer sparen 2019

AK Infoservice 12 Absetzung für Abnutzung (AfA) Kostet ein Arbeitsmittel mehr als 400 Euro, können Sie die Anschaffungskosten nur verteilt über die gewöhnliche Nutzungsdauer hinweg absetzen. Für einen Computer z. B. beträgt die Nutzungsdauer 3 Jahre. Weitere Werbungskosten können Sie zusammengerech­ net unter 10.12 eintragen. Das sind z. B. die Betriebs­ ratsumlage oder Fehlgelder, die Sie Ihrer Arbeitgeberin bzw. Ihrem Arbeitgeber erstatten müssen. Werbungskostenpauschalen für bestimmte Berufs- gruppen Unter 10.13 finden Sie Berufsgruppen aufgelistet. Ge­ hören Sie einer dieser Gruppen an, haben Sie Anspruch auf ein besonderes Werbungskostenpauschale. Dieses Pauschale können Sie bei der ANV anstelle der tatsäch­ lichen Ausgaben geltend machen. Dadurch ersparen Sie sich das Sammeln von Belegen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie tatsächlich Ausgaben für Ihren Beruf ha­ ben. Ersetzt Ihnen Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber die beruflichen Ausgaben, dann sind die steuerfreien Kos­ tenersätze vom Werbungskostenpauschale abzuziehen. Schritt 7: Außergewöhnliche Belastungen Eine außergewöhnliche Belastung ist definiert durch: ■■ Außergewöhnlichkeit: höhere Ausgaben als bei den meisten Steuerpflichtigen ■■ Zwangsläufigkeit: Kosten sind unausweichlich ■■ Wirtschaftliche Beeinträchtigung: Verminderung der finanziellen Leistungsfähigkeit Bei manchen außergewöhnlichen Belastungen müssen Sie einen Selbstbehalt tragen. Sie finden diese – das ist ab dem Jahr 2016 neu – im Formular L 1ab unter 2.1-2.4. Diejenigen ohne Selbstbehalt tragen Sie unter 2.5-2.12 ein. Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt Folgende Aufwendungen können Sie geltend machen:

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