Anleitung zum Steuer sparen 2019
15 www.arbeiterkammer.at Zwischenstopp für Eltern: die Beilage L 1k Weitere steuerliche Entlastungen für Eltern und zusätzliche Details finden Sie in unserem Folder Steuertipps für Eltern. Schritt 1: Kinderfreibetrag Für jedes Ihrer Kinder, für das Ihnen oder Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner mehr als 6 Monate im Kalenderjahr die Familienbeihilfe zusteht, bekommen Sie den Kinder freibetrag in Höhe von 440 Euro jährlich. Sie können sich den Kinderfreibetrag auch mit Ihrer Partnerin bzw. Ihrem Partner teilen. Dann sind es für Sie beide jeweils 300 Euro für jedes Kind. Die Aufteilung des Kinderfreibetrags in einer Part nerschaft ist nur dann sinnvoll, wenn Sie beide je weils ein steuerpflichtiges Einkommen von mehr als 11.000 Euro haben. Getrennt lebende Eltern Erhalten Sie für Ihr Kind, das bei Ihnen im Haushalt lebt, Unterhaltszahlungen? Dann können Sie den Kinderfrei betrag nur in Höhe von 300 Euro beantragen. Als unterhaltszahlender Elternteil steht Ihnen der Kinder freibetrag ebenfalls in Höhe von 300 Euro zu. Vorausset zung ist, dass Ihnen auch der Unterhaltsabsetzbetrag für mehr als 6 Monate im Kalenderjahr zusteht. Ist das nicht der Fall, dann kann jene Person, die Anspruch auf die Familienbeihilfe hat – oder deren Partnerin bzw. Partner – den Kinderfreibetrag mit 440 Euro geltend machen. Schritt 2: Unterhaltsleistungen Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB) haben Sie, wenn Sie diese 3 Bedingungen erfüllen: 1 Ihre Kinder leben nicht bei Ihnen im Haushalt, aber in Österreich, der EU, einem EWR-Staat oder der Schweiz (EWR: EU mit Island, Liechtenstein, Norwegen)
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NDIxOTE=