Anleitung zum Steuer sparen 2019
17 www.arbeiterkammer.at 1 Sie oder Ihre (Ehe-)Partnerin bzw. -Partner haben mehr als 6 Monate im Kalenderjahr für das Kind Anspruch auf Familienbeihilfe, bzw. Sie hatten Anspruch auf den UHAB 2 Ihr Kind hat zu Beginn des Veranlagungsjahres das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet 3 Die Betreuung Ihres Kindes erfolgt in einer Kinder betreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person Tragen Sie die Kosten der Kinderbetreuung gemeinsam mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes, können Sie beide Ihren jeweiligen Anteil bei der ANV geltend machen. Allerdings bleibt dabei die Obergrenze bestehen: Sie können insgesamt 2.300 Euro pro Kind und Kalender jahr absetzen. Sonderregelungen bei Kindern mit mindestens 50 Prozent Behinderung Für ein Kind mit einer mindestens 50-prozentigen Behin derung, für das Sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen, können Sie die Kinderbetreuungskosten bis zur Vollen dung des 16. Lebensjahres absetzen. Sonderregelungen für Alleinerziehende Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die Kosten der Kinderbetreuung über das 10. Lebensjahr hinaus geltend machen. Längstens aber bis zur Vollendung der Schulpflicht. Außerdem können Sie Kosten von mehr als 2.300 Euro abschreiben. Die Kosten für Kinder, die älter als 10 Jahre sind, oder Kosten, die den Betrag von 2.300 Euro übersteigen, werden Ihnen allerdings nur als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt anerkannt. Auswärtige Berufsausbildung Wenn Ihr Kind eine Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) außerhalb des Wohnortes absolvieren muss, weil es im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gibt, haben Sie unter bestimm ten Voraussetzungen Anspruch auf einen Freibetrag. Der
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