Anleitung zum Steuer sparen 2019

AK Infoservice 18 Freibetrag beträgt 110 Euro monatlich. Informationen über die genauen Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber Steuer sparen 2019. Behinderung und Diätverpflegung des Kindes Damit Sie die folgenden Ausgaben oder Frei­ beträge steuerlich geltend machen können, muss die Behinderung bzw. die Notwendigkeit zu einer speziellen Diät bei Ihrem Kind staatlich bestätigt sein. Wenden Sie sich bitte an: www.sozialministeriumservice.at Kosten bei Behinderungen zwischen 25 und 49 Prozent In diesem Bereich können Sie die behinderungsbedingten Krankheitskosten sowie die Ausgaben für Hilfsmittel und Heilbehandlungen ohne Selbstbehalt abschreiben. Zudem gibt es pauschale Freibeträge. Diätverpflegung Muss Ihr Kind eine ärztlich verordnete Diät einhalten, kön­ nen Sie einen der pauschalen Freibeträge für Diätverpfle­ gung geltend machen. Welche Krankheiten berücksichtigt werden, sehen Sie unter 5.5.2. Behinderungen ab 50 Prozent Hat Ihr Kind eine Behinderung von mindestens 50 Pro­ zent, steht Ihnen die erhöhte Familienbeihilfe zu. Sie ha­ ben die Wahl, ob Sie Ihre tatsächlichen Kosten oder einen monatlichen Freibetrag von 262 Euro geltend machen. Wenn Sie Pflegegeld beziehen, wird dies mit den Kosten bzw. dem Freibetrag gegengerechnet. Zusätzlich zummonatlichen Freibetrag können Sie absetzen: ■■ Ausgaben für Hilfsmittel ■■ Kosten der Heilbehandlungen ■■ Fahrtkosten zur Schule ■■ Ausgaben für eine Sonder- und Pflegeschule ■■ Aufwendungen für eine Behindertenwerkstätte

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