Anleitung zum Steuer sparen 2019
AK Infoservice 4 Für wen rentiert sich die ANV? Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich durch die ANV über eine Steuergutschrift freuen. Trifft z. B. einer der folgenden Punkte auf Sie zu? Dann empfehlen wir Ihnen, eine ANV zu machen: ■■ Sie sind alleinverdienend oder alleinerziehend ■■ Sie haben Kinder ■■ Sie hatten Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen ■■ Sie hatten während des Kalenderjahres schwanken de Bezüge oder eine Verdienstunterbrechung. Zum Beispiel durch eine Karenz oder ein Ferialpraktikum ■■ Von Ihrem Gehalt oder Ihrer Pension wurde zwar Sozialversicherung aber keine Lohnsteuer abgezogen („Negativsteuer“ als Gutschrift) Wer muss die ANV machen? Wenn zumindest einer dieser Punkte zutrifft, müssen Sie die ANV durchführen: ■■ Sie haben mindestens 2 lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig (Arbeitgeber, Pensionen ...) ■■ Bei der monatlichen Lohnabrechnung wurde der Alleinverdiener-, der Alleinerzieher- oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag berücksichtigt, obwohl Ihnen diese nicht zustanden ■■ Sie haben eine der folgenden Leistungen erhalten: – Kranken-, Reha- oder Wiedereingliederungsgeld – Bezüge vom Insolvenz-Entgelt-Fonds – Bezüge aus der Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse – Bezüge für Truppenübungen – Bezüge für einen Dienstleistungsscheck ■■ Ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unter liegen nicht dem Lohnsteuerabzug und betrugen mehr als 730 Euro im Kalenderjahr (z. B. Grenzgängerinnen bzw. Grenzgänger) ■■ Das Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro wurde bei Ihnen bei der monatlichen Lohnverrechnung entweder zu hoch oder zu Unrecht berücksichtigt
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