Anleitung zum Steuer sparen 2019

5 www.arbeiterkammer.at ■■ Bei der Lohnverrechnung wurde ein Freibetrags­ bescheid berücksichtigt ■■ Die Arbeitgeberseite hat mit Ihnen gemeinsam vorsätz­ lich die einbehaltene Lohnsteuer verkürzt ■■ Der Zuschuss zur Kinderbetreuung, den Sie von der Arbeitgeberseite steuerfrei ausbezahlt bekommen haben, war entweder zu hoch, oder Sie haben die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht erfüllt. Pflicht zur Einkommensteuererklärung Sie arbeiten nicht nur angestellt, sondern haben auch andere Einkünfte, z. B. aus einem freien Dienst- oder Werkvertrag? Wenn Sie dabei während eines Kalender­ jahres folgende Grenzen überschreiten, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben: 1 Gesamtes Jahreseinkommen: über 12.000 Euro 2 Zusätzlicher Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit: über 730 Euro Die Einkommensteuererklärung ersetzt die ANV. Ihre Einkommensteuererklärung reichen Sie mit dem Formular E 1 ein. Zusätzlich brauchen Sie das Formular E 1a oder E 1a-K, auf dem Sie Ihren Gewinn ermitteln. Die Fristen Sowohl die ANV als auch die Einkommensteuererklärung müssen in Papierform grundsätzlich bis 30. April des Folgejahres bei Ihrem Finanzamt eingereicht werden. Mit­ tels FinanzOnline verlängert sich die Frist bis zum 30. Juni des Folgejahres. Wenn Sie 2 oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte beziehen, verlängert sich die Frist bis zum 30. September des Folgejahres.

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